Wie geht es in der nächsten Woche weiter?

Liebe Eltern,

im Nachgang zu der Allgemeinverfügung des Landes, nach der den Schulen im Stadtgebiet Bonn aufgrund des Überschreitens der 165er-Inzidenz (maßgeblich: Feststellung des Robert-Koch-Instituts) der Präsenzunterricht (abgesehen der vom MSB ausgewiesenen Ausnahmefälle) untersagt ist, möchte ich Sie darüber informieren, wie sich bei einem Unterschreiten dieses Schwellenwertes von 165 (maßgeblich: Feststellung des Robert-Koch-Instituts) das weitere Vorgehen darstellt.

Nach § 28 b Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 des Infektionsgesetzes in Verbindung mit  § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung gilt für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes in Bonn Folgendes:

Unterschreitet in Bonn nach der Untersagung des Präsenzunterrichtes an fünf aufeinander folgenden Werktagen (der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt und unterbricht die Zählung der aufeinander folgenden Werktage nicht) der Sieben-Tages-Inzidenzwert den Schwellenwert von 165, so macht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das Aussetzen der Untersagung am darauf folgenden Tag bekannt. Der Unterricht in Form des Wechselunterrichtes startet nach § 1 Abs. 14 Coronabetreuungsverordnung dann mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das MAGS die Aufhebung des Verbotes des Präsenzunterrichtes bekannt gemacht hat. Das Land will so den Schulen, aber auch den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Wechselunterricht geben.

Sobald der Stadt Bonn eine entsprechende Bekanntmachung für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes vorliegt, werden wir als Schule umgehend durch das Schulamt darüber informiert, an welchem Montag der Präsenzunterricht in Form des Wechselunterrichtes wieder aufgenommen werden darf.

In der nächsten Woche wird es weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung geben.
Die Pooltests finden somit nur in den Notgruppen statt.

Herzliche Grüße und ein sonniges Wochenende

Petra Ey