Weiterhin Distanzunterricht!


Liebe Eltern,

das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass im Stadtgebiet Bonn ab dem 24. April 2021 angesichts der Überschreitung des Schwellenwertes von 165 die Regelungen des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 Infektionsschutzgesetz gelten. Damit gelten diese Regelungen der Allgemeinverfügung des Landes für den Schulbetrieb anstelle der bisherigen Allgemeinverfügung der Stadt Bonn.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_av_gemaess_ss_28b_ifsg.pdf

Somit gelten für unsere Schule  die vom MSB ausgewiesenen weitergehenden Maßnahmen, u.a.:

– Präsenzunterricht ist untersagt. (Folge: Distanzunterricht)

– Notbetreuung findet weiterhin statt.

Herzliche Grüße

Petra Ey