Integrationsassistenz im Rahmen von „Lernen in häuslicher Arbeit“

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

 

es ist beabsichtigt zukünftig in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen, dass Integrationsassistenzen auch im Rahmen des „Lernens in häuslicher Arbeit (home-schooling)“ eingesetzt werden.

Die bestehende Bewilligung für Integrationsassistenz ist zwar weiterhin gültig, im Einzelfall ist jedoch über die Erbringung im häuslichen Umfeld und den dort erforderlichen Leistungsumfang gesondert zu entscheiden.

 

Grundsätzlich soll der Lehrstoff für Ihre Schülerinnen und Schüler individuell so abgestimmt sein, dass diese alleine oder mit Unterstützung der Eltern lernen können. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Integrationsassistenten keinen pädagogischen Auftrag im Sinne von Bildungsunterstützung haben.

Bei der Integrationsassistenz und Lernen in häuslicher Arbeit kann es auch nicht um eine allgemeine Entlastung der angespannten häuslichen Situation gehen, sondern um Unterstützung aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen beim Lernen. Es muss einen Zusammenhang zwischen dem Unterstützungsbedarf und der im Einzelfall seitens der Schule geforderten Lernleistung des Kindes geben.

 

Andere Unterstützungsmöglichkeiten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen, wie z.B. technische Unterstützung, Unterstützung durch die Eltern, die Lehrkräfte Ihrer Schule oder der Schulbesuch selbst.

 

Im Einzelfall ist:

  1. ein formloser schriftlicher Antrag der Eltern mit einer Einschätzung des benötigten täglichen Stundenumfangs erforderlich,
  2. eine Erklärung der Eltern, dass sie selbst für die Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzes im häuslichen Umfeld und für die Gesundheit ihres Kindes verantwortlich sind vorzulegen.

 

Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie oder des Amtes für Soziales und Wohnen werden Sie in jedem Einzelfall aufgefordert dazu Stellung zu nehmen

  1. welche Anforderungen an das Kind gestellt werden,
  2. welche Unterstützung durch die Schule geleistet wird und
  3. welche spezielle Unterstützung der Schülerin/des Schülers durch die Integrationsassistenz benötigt wird, mit Einschätzung des zeitlichen Umfangs.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer jeweiligen Stellungnahme die oben stehenden grundsätzlichen Bedingungen.

 

Auch die Leistungsanbieter werden im Einzelfall um eine Einschätzung der Unterstützungsnotwendigkeiten aufgrund der besonderen Bedarfe des Schülers/der Schülerin mit Behinderung  gebeten. Außerdem wird ihre Bereitschaft, die Integrationsassistenz im häuslichen Umfeld zu leisten abgefragt.

 

Die Zustimmung zur Integrationsassistenz im Lernen in häuslicher Arbeit erfolgt nach Prüfung durch die fallführende Kraft/sozialpädagogische Fachkraft befristet, längstens bis die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besucht.

In der Regel ist die Integrationsassistenz beim Lernen in häuslicher Arbeit abzulehnen, wenn die vereinbarten Ziele nur im Schulalltag zu erreichen sind (z.B. Unterstützung im sozialen Kontaktverhalten).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Silkens
Bundesstadt Bonn