Distanzunterricht ab dem 11.1.21

Liebe Eltern,

nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie nach den gestrigen Beratungen und Entscheidungen im Landeskabinett zum weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen möchte ich Ihnen folgende Informationen weitergeben:

Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht.

Ab dem 11. Januar 2021 gelten folgende Regelungen:

. Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Unterricht wird mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, als Distanzunterricht erteilt. 

. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. 

. Ab Montag, den 11. Januar 2021 besteht ein Notbetreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

. Während der Notbetreuung findet kein regulärer Unterricht statt, jedoch wird die Erledigung der Aufgaben unter Aufsicht ermöglicht. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

.Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.

. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich getroffenen Konsequenzen informieren.

Liebe Eltern, ich wünsche Ihnen für die nächsten herausfordernden Wochen, die vor uns liegen, viel Kraft und weiß Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung sehr zu schätzen!

Bei Fragen und Sorgen stehe ich Ihnen jederzeit unter der Handynummer 0152 3391 5492 zur Verfügung und hoffe helfen zu können.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Petra Ey