Ab Montag, 14. Dezember 2020 gelten folgende Regelungen

Liebe Eltern,

 

als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

 

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • Die schriftliche Befreiung erfolgt durch die Eltern, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt!
  • Frühester Termin der Befreiung vom Präsensunterricht ist der 14. Dezember 2020! 
  • Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich!
  • Wenn die Schüler vom Präsenzunterricht befreit sind, müssen sie am Distanzunterricht teilnehmen.
  • Diese Regelung gilt vom 14.12.20 bis 18.12.20!
  • Am 20.12. und 21.12. findet die bereits abgefragte Notbetreuung statt.
  • Am 7. und 8.1.2021 findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. 12.2020, also Notbetreuung!

 

Bitte informieren Sie die/den Klassenlehrer(in) Ihres Kindes, ob und ab wann Sie Ihr Kind in der nächsten Woche vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten.

 

Herzliche Grüße

Petra Ey