Wiederholter Krätzefall

Liebe Eltern,

in unserer Schule wurden innerhalb von zwei Wochen zwei Krätzefälle gemeldet. Krätze gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Sobald bei Ihrem Kind Krätze festgestellt wird, sind Sie verpflichtet dies der Schule mitzuteilen. Wir müssen dann diese Information dem Gesundheitsamt weitergeben.

Bitte achten Sie besonders in der nächsten Zeit darauf, ob Ihr Kind Anzeichen von Krätze hat und klären Sie eventuelle Symtome mit dem Kinderarzt ab.

Nur so können wir dazu beitragen, die weitere Verbreitung der Erkrankung einzudämmen.

Herzliche Grüße

Petra Ey